Beschreibung
Von Rückstau spricht man, wenn Abwasser
aus dem Kanalnetz in die angeschlossenen
Grundleitungen zurückgedrückt wird. Große Niederschläge, aber auch Überlastungen der Kanalleitung, unplanmäßige Einleitungen, Betriebsausfälle von Pumpen oder Querschnittsverengungen können die Ursachen sein. Die Kommunen sind für Schäden durch
Kanalrückstau nicht haftbar. Sie empfehlen
bzw. verordnen daher Rückstausicherungen
für Gebäude, die in gefährdeten Kanalabschnitten liegen. Da Rückstauschäden auch durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung in der Regel nicht gedeckt sind, kann der Hauseigentümer eine Zusatzversicherung abschließen. Doch selbst hierbei kann es Einschränkungen geben.
Die 3P Rückstauklappe verhindert bei Rückstau das Eindringen von Schmutzwasser
in den Regenwasserspeicher.
Sie ist für den Einbau in DN 100 Rohre geeignet.
Sie besteht aus einer handelsüblichen Rückstausicherung aus dem Abwasserbereich und einem speziellem Verbindungselement, das einen direkten Anschluss an ein Rohrende zuläßt.
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