Allgemeine Infos zum Rückstau:
Von Rückstau spricht man, wenn Abwasser
aus dem Kanalnetz in die angeschlossenen
Grundleitungen zurückgedrückt wird.
Große Niederschläge, aber auch Überlastungen
der Kanalleitung, unplanmäßige
Einleitungen, Betriebsausfälle von Pumpen
oder Querschnittsverengungen können die
Ursachen sein.
Die Kommunen sind für Schäden durch
Kanalrückstau nicht haftbar. Sie empfehlen
bzw. verordnen daher Rückstausicherungen
für Gebäude, die in gefährdeten Kanalabschnitten
liegen.
Da Rückstauschäden auch durch die Hausratoder
Gebäudeversicherung in der Regel nicht
gedeckt sind, kann der Hauseigentümer eine
Zusatzversicherung abschließen. Doch selbst
hierbei kann es Einschränkungen geben.
Die 3P Rückstauklappe verhindert bei Rückstau
das Eindringen von Schmutzwasser
in den Regenwasserspeicher. Sie ist für den
Einbau in DN 100 Rohre geeignet.
|