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Unsere Metalldachanlagen Hydrosystem 400
metal und 1000 metal wurden gemäß Art. 41f
des Bayerischen Wassergesetzes vom Lan-
desamt für Umwelt (LfU) bauartzugelassen.
Hydrosystem 400: LfU BY-41f-2010/2.1.0
Hydrosystem 1000: LfU BY-41f-2010/2.1.0
Der Regenabfluss von unbeschichteten
Dächern und Fassaden aus Kupfer, Zink
oder Blei enthält Schwermetalle in hohen
Konzentrationen. Der Gesetzgeber schreibt
für diese Stoffe im Wasser bestimmte Prüf-
und Grenzwerte vor, die nicht überschritten
werden dürfen, damit das Grundwasser und
die Oberflächengewässer nicht verunreinigt
werden.
In Bayern und Baden-Württemberg existie-
ren bereits Verordnungen zum Umgang mit
dem Regenabfluss von Metalldächern. Die
Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
Bayern sagt aus, dass bis zu maximal 1000 m²
Metalldachfläche nach einer bauartzugelasse-
nen Vorreinigung in unterirdischen Versicke-
rungsanlagen erlaubnisfrei versickert werden
können. Durch die „Verordnung zur dezentra-
len Beseitigung von Niederschlagswasser“
wird in Baden-Württemberg geregelt, dass
für die Versickerung oder das Einleiten in
Oberflächengewässer von Niederschlagswas-
ser, welches auf unbeschichteten, kupfer- und
zinkgedeckten Dächern anfällt, eine behördli-
che Erlaubnis einzuholen ist.
Das 3P Hydrosystem metal wurde von der
Technischen Universität München von
September 2009 bis September 2010 gemäß
den Anforderungen des Landes Bayern
(Prüfkriterien zur vorläufigen Beurteilung
von Versickerungsanlagen zum Rückhalt von
Metallionen aus Niederschlagsabflüssen von
Metalldächern, Stand 20.06.2008, Az.:
66-4402-26060/2008) im Praxisbetrieb
geprüft.
Hierbei zeigte sich ein mittlerer Rückhalt für
Zink von mehr als 90 % und für Kupfer von
mehr als 98 %. Das System hat daher am
29.12.2010 die bauaufsichtliche Zulassung
des Landes Bayern vom Bayerischen Landes-
amt für Umwelt erhalten. Damit darf es in
Bayern erlaubnisfrei für die Vorreinigung vor
der Versickerung eingesetzt werden.
Projekt: Zinkdach in Garching
Mehr Referenzen
zum Hydrosystem unter
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