Page 8 - 3P Hydrosystem

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Abb. 2
Abb. 3
Zusammenfassung
Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung des Deutschen Instituts für
Bautechnik in Berlin steht ein zuverlässiger
Verwendbarkeitsnachweis für Anlagen zur
Reinigung von Niederschlagswasserab-
flüssen von Verkehrsflächen zur Verfügung.
Anlagen mit abZ werden unabhängig auf den
Stoffrückhalt, die Umweltverträglichkeit und
die Funktion geprüft. Das ablaufende Wasser
wird als unbedenklich gemäß Arbeitsblatt
A 138 der DWA eingestuft, kann also über
nahezu alle Versickerungsanlagen, insbe-
sondere unterirdische Anlagen wie Rigolen
versickert werden.
Das 3P Hydrosystem heavy traffic besaß als
erstes Schachtsystem die abZ, welche auch
den Betrieb und die Wartung regelt. An das
System können 500 m² Verkehrsfläche unab-
hängig von der DTV angeschlossen werden.
Einmal pro Jahr wird die Anlage gewartet,
die Filterelemente müssen nach drei Jahren
ausgetauscht werden. Die alten Filterelemen-
te werden dabei zum Hersteller im Tauschver-
fahren zurückgeschickt, um eine ordnungsge-
mäße Entsorgung zu gewährleisten.
Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet
der Regenwasserbehandlung und damit ein-
hergehende kontinuierliche Weiterentwick-
lung des Systems schafft eine größtmögliche
Sicherheit für die Betreiber und die genehmi-
genden Behörden.
Abb. 2: Messung der Durchlässigkeit der
Filterelemente
Abb. 3: Messung des Schlammspiegels mit
Schlammteller
Abb. 4: Entnahme eines Filterelements
Abb. 4
3P Hydrosystem 1000
Wartung
Einsatzgebiete
Die abZ für das 3P Hydrosystem heavy traffic
gilt für den Anschluss von Kfz-Verkehrsflächen
ohne Beschränkung der durchschnittlichen
täglichen Verkehrsstärke (DTV) bis zu einer
Größe von 500 m². Ausgenommen sind
Flächen, auf denen mit wassergefährdenden
Stoffen umgegangen wird. Das gereinigte
Wasser ist zur Versickerung vorgesehen.
Es gilt als unbedenklich im Sinne der
DWA-A 138. Damit kann es in nahezu allen
Versickerungsanlagen versickert werden,
insbesondere über unterirdische Anlagen wie
Rigolen oder Sickerschächte. Die Verwendung
der Anlage zur Behandlung von Flächen mit
starker Verschmutzung (z.B. durch Fuhr-
unternehmen, Wochenmärkte oder Reiter-
höfe) ist grundsätzlich möglich, bedarf aber
einer Erlaubnis/Genehmigung der zuständigen
Wasserbehörde und unterliegt ggf. zusätz-
licher Einbau-, Betriebs- oder Wartungs-
bestimmungen.
Betrieb und Wartung
Da der Niederschlagswasserabfluss von
Verkehrsflächen eine ganze Reihe uner-
wünschter Stoffe enthält, die im Filtersystem
zurückgehalten werden, müssen die Anlagen
in regelmäßigen Zeitabständen gewartet und
gereinigt werden. Eine entsprechende War-
tungsanleitung ist dem Betreiber zu überge-
ben. Die Wartung muss gemäß Zulassung von
einem Fachkundigen durchgeführt werden.
Vom Betreiber der Anlage ist ein entsprechen-
der Wartungsvertrag mit dem Fachkundigen
abzuschließen, welcher durch den Hersteller
bekanntgegeben werden kann.
In Abständen von höchstens
12 Monaten ist eine Kontrolle der Durchläs-
sigkeit der Filtereinsätze notwendig. Dies
wird im eingebauten Zustand durchgeführt
(Abbildung 2). Weiterhin ist der Schlamm-
spiegel im Schlammsammelraum zu messen
(Abbildung 3). Bei Bedarf muss dieser
ausgepumpt und der Inhalt ordnungsgemäß
entsorgt werden.
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Die Filtereinsätze sind in einem Abstand
von höchstens drei Jahren auszutauschen
(Abbildung 4). Die gebrauchten Filtereinsätze
werden beim Austausch in eine dichte Wanne
gelegt und zum Hersteller zurückgeschickt.
Alle Arbeiten sind in einem Betriebsbuch zu
dokumentieren.