Page 7 - 3P Hydrosystem

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Problematik
Regenwasserbehandlungsanlagen vor
Versickerungsanlagen, insbesondere vor
Versickerungsblöcken und Sickerschächten
können Boden und Grundwasser bei der
Versickerung von Verkehrsflächenabflüssen
nur nachhaltig schützen, wenn sie einwand-
frei funktionieren und betriebssicher sind.
Schwermetalle wie Zink, Blei, Kupfer oder
Cadmium sowie Kohlenwasserstoffe in Form
von Mineralölen und polycyclischen aromati-
schen Kohlenwasserstoffen (PAK´s) kommen
zweifelsfrei in zu hohen Konzentrationen
im Regenabfluss vor und müssen vor der
Versickerung zurückgehalten werden. Das
ist besonders wichtig, wenn keine belebte
Bodenzone verwendet wird.
Auf dem Markt erscheinen zurzeit eine
ganze Reihe von dezentralen Behand-
lungssystemen für solche Regenabflüs-
se, die alle relevanten Stoffe in einem
ausreichenden Maß zurückhalten sollen.
Vielen fehlen jedoch im Gegensatz zum
3P Hydrosystem die Langzeiterprobung,
Nachweise der Nachhaltigkeit und der
Dauerhaftigkeit der Betriebessicherheit.
Unterirdische Regenwasserversickerung
mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Abb. 1
Bauaufsichtliche Zulassung
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
(abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik
(DIBt) in Berlin schafft hier Abhilfe. Wie schon
von wasserdurchlässigen Flächenbelägen
bekannt, können jetzt auch dezentrale
Regenwasserbehandlungsanlagen eine abZ
bekommen, wenn sie gemäß den Zulas-
sungsgrundsätzen für Niederschlagswas-
serbehandlungsanlagen des DIBt geprüft
worden sind. Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassungen werden für solche Bauprodukte
und Bauarten im Anwendungsbereich der
Landesbauordnungen erteilt, für die es keine
allgemein anerkannte Regeln der Technik,
insbesondere DIN, gibt oder die von diesen
wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige
Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten
bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten
im Hinblick auf bautechnische Anforderungen
an Bauwerke.
Für die abZ werden die Anlagen von einer
unabhängigen und vom DIBt zugelassenen
Prüfstelle auf Ihre Funktion geprüft. Darüber
hinaus werden der Betrieb und die Wartung
begutachtet. Oberstes Ziel ist der dauerhafte
Schutz des Bodens und des Grundwassers
nach den jeweils geltenden Deutschen
Regelungen und Richtlinien. Da sich diese
unter anderem im Rahmen der bevorstehen-
den Umsetzung der Richtlinie 2006/118/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des
Grundwassers vor Verschmutzungen und
Verschlechterungen (GWRL), die am
16. Januar 2007 in Kraft getreten ist, ändern
können, wird eine abZ für die Dauer von fünf
Jahren ausgestellt und kann jederzeit an
Gesetzesänderungen angepasst werden.
Als erste zugelassene Anlage mit der
Nummer Z-84.2-4 steht mit dem
3P Hydrosystem heavy traffic
eine Anlage
zur Verfügung, die alle Prüfbedingungen er-
füllt hat (Abbildung 1). Die wasserrechtlichen
Anforderungen im Sinne der „Verordnungen
der Länder zur Feststellung der wasserrecht-
lichen Eignung von Bauprodukten und
Bauarten durch Nachweise nach den Landes-
bauordnungen (WasBauPVO)“ werden erfüllt.
Werkseigene Produktionskontrollen und eine
Fremdüberwachung sichern die konstanten
Eigenschaften des Produktes ab.